Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung.
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat „der Antragsteller, der beabsichtigt, eine Anlage nach der IE-Richtlinie zu betreiben, in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, einen Bericht über den Ausgangszustand vorzulegen, wenn und soweit eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück durch die relevanten gefährlichen Stoffe möglich ist.“
Ein AZB wird als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens erarbeitet und muss vorliegen, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird.