In Abbruchgebäuden unterschiedlichsten Alters und Vornutzung existieren eine Vielzahl von potenziellen Gefahrstoffen, die aus rechtlichen Gründen (Arbeitsschutz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, u.a.m.) und aus finanziellen Gründen vor einem Rückbau zu erfassen und ordnungsgemäß auszubauen sind. Als typische Problemstoffe gelten:
Asbest:
- Spritzasbest als großflächige Verkleidung in Hohlräumen
- Brand- und Schallschutzplatten an Wänden und Decken
- Bodenbeläge verschiedenster Art
- Brandschutzklappen in Lüftungssystemen
- Asbestzement in großflächigen Fassadenverkleidungen und Trennwänden
- Hitzeschutzpappen an Heizsystemen und Geräten
Künstliche Mineralfasern:
- Wärmedämmung in Dächern, Außenwänden und um Heizungsrohrleitungen
- Trittschalldämmung in Geschossdecken
- Füllung von Ständerwänden
PAK / Teer:
- Dach- und Dichtungspappen
- Parkettkleber
- Fußböden, zum Beispiel sogenannter Gussasphalt
- Brandrückstände
- Schutzanstriche, Verguss- und Spachtelmassen
PCB:
- Dichtungsmassen in Fugen
- Isolieröle in Transformatoren und Kondensatoren
Holzschutzmittel:
- Dachstühle und sonstige Konstruktionshölzer
- Holzbauteile im Außenbereich
Hinzu kommen noch eine Vielzahl von möglichen Schadstoffen aus gewerblicher Nutzung sowie Sekundärkontaminationen weiterer Bauteile durch die oben genannten Stoffe in Folge von Ausgasung und Staubverfrachtung.