Ausgangszustandsbericht

Die Erfassung und Dokumentation des Zustandes von Boden und Grundwasser in Bezug auf den Umgang mit gefährlichen Stoffen innerhalb einer Industrieanlage.

Die rechtliche Grundlage

Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) im Rahmen der Anlagengenehmigung.

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat „der Antragsteller, der beabsichtigt, eine Anlage nach der IE-Richtlinie zu betreiben, in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, einen Bericht über den Ausgangszustand vorzulegen, wenn und soweit eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück durch die relevanten gefährlichen Stoffe möglich ist.“

Ein AZB wird als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens erarbeitet und muss vorliegen, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird.

Umsetzung

In einem AZB wird der Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor Betriebsbeginn dargestellt. Er dient damit als Vergleichsmaßstab für die Beweissicherung im Zusammenhang mit der Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

Ein AZB ist ein Gutachten, das gemäß BImSchG folgende Informationen zu enthalten hat:

  • Derzeitige und, falls verfügbar, frühere Nutzung des Anlagengrundstücks
  • Boden- und Grundwassermessungen, die den Zustand zum Zeitpunkt der Erstellung des AZB wiedergeben und die dem Stand der Messtechnik entsprechen

Die Leistungen des Institutes für Geologie und Umwelt GmbH

Sample Heading

  • Prüfung, ob bei einem Neubau einer Anlage oder bei einer wesentlichen Veränderung einer Anlage die Notwendigkeit besteht einen AZB zu erstellen
  • Sichtung und Auswertung verfügbarer Informationen zur aktuellen und früheren Nutzung des Anlagengrundstücks
  • Aufstellung eines Untersuchungskonzeptes anhand der Liste der relevanten gefährlichen Stoffe und unter Berücksichtigung aller bereits vorhandenen Erkenntnisse zum Boden und Grundwasser auf dem Anlagengrundstück
  • Abstimmung des Untersuchungskonzeptes mit Auftraggeber und Aufsichtsbehörden
  • Koordinierung der Untersuchungen mit anderen Untersuchungen, beispielsweise Baugrunduntersuchungen
  • Beauftragung und Beaufsichtigung der Feld- und Laborarbeiten
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse
  • Erstellung eines AZB
  • Erläuterung des AZB vor Auftraggebern und Aufsichtsbehörden