Für Abfallerzeuger kann IGU seit September 2015 innerhalb des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) die Rolle des Bevollmächtigten übernehmen
Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, die Nachweise der Vorab- und Verbleibskontrolle (Entsorgungsnachweise und Begleitschein – § 50 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit der NachwV) in elektronischer Form zu führen.
Als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers können wir für Sie die elektronische Nachweisführung (eANV) mit den notwendigen elektronischen Signaturen und den erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Abfallbehörden rechtssicher durchführen.