Für Abfallerzeuger kann IGU seit September 2015 innerhalb des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) die Rolle des Bevollmächtigten übernehmen
Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, die Nachweise der Vorab- und Verbleibskontrolle (Entsorgungsnachweise und Begleitschein - § 50 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit der NachwV) in elektronischer Form zu führen. Als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers können wir für Sie die…