Für Abfallerzeuger kann IGU seit September 2015 innerhalb des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) die Rolle des Bevollmächtigten übernehmen

Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, die Nachweise der Vorab- und Verbleibskontrolle (Entsorgungsnachweise und Begleitschein - § 50 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit der NachwV) in elektronischer Form zu führen. Als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers können wir für Sie die…

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Neue Website für IGU

Die Webpräsenz des Institutes für Geologie und Umwelt GmbH erscheint ab heute in neuem Gewand. Wir freuen uns Ihnen unsere Leistungen nun im Web noch übersichtlicher präsentieren zu können und bedanken uns bei teammosaik für die Zusammenarbeit.

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